Vater, in deine Hände gebe ich meinen Geist.

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Aufnahmekriterien KiTas «Christen am Rhein»

Die katholischen Kindertagesstätten der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« arbeiten bei der Aufnahme von Kindern zusammen. Es gibt einen (gemeinsamen) Aufnahmeantrag für alle Kindergärten. Sie können einen Wunschkindergarten ankreuzen.

Die Vergabe von Plätzen erfolgt nach folgenden Aufnahmekriterien:

Grundsätze und Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern in die katholischen Kindertagesstätten in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« von Flittard und Stammheim

Stand Februar 2010

Nach §4 Ziff. 6 des Statuts für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Erzbistum Köln vom 1.1.1993 hat der Rat der Kindertagesstätten u.a. die Aufgaben, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Tageseinrichtung zu vereinbaren. In Anwendung dieser Bestimmungen treffen die Kindergartenräte folgende Vereinbarung:

  1. Die Plätze unserer Kindertagesstätten sind ein Angebot der katholischen Kirche für die Kinder aus dem Gebiet unserer Kirchengemeinden und benachbarter katholischer Kirchengemeinden.
  2. Grundlegende Voraussetzungen für die Anmeldung und die Eintragung eines Kindes in die Vormerkliste ist, dass die Erziehungsberechtigten die Zielsetzung der katholischen Tageseinrichtung für Kinder als Angebot der Hilfe „bei Entfaltung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes und der Entwicklung seiner Persönlichkeit zu einer vom christlichen Geist erfüllten und seiner Verantwortung in Kirche und Gesellschaft bewussten Menschen“ anerkennen.
  3. Die früheste Anmeldung ist gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten möglich. Die Anmeldung geschieht durch ausfüllen eines Anmeldeformulars, das bei der Leiterin oder der Stellvertreterin einer der Einrichtungen abzuholen und abzugeben ist.
  4. Aus der Vormerkliste werden die Kinder in die Kindertagesstätten in folgender Reihenfolge aufgenommen:

    alle Kinder aus dem Nahbereich mit Wohnsitz in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt«

    a.
    alle katholisch getauften Kinder
    b.
    Kinder im letzten Jahr vor der Grundschule
    c.
    Kinder alleinerziehender Eltern
    d.
    Kinder, die eine besonderen Hilfe zur Integration bedürfen z.B.
    • wegen dringender päd. Hilfe
    • wegen Defiziten in der deutsche Sprache
    • weil die Eltern einem anderen Kulturkreis angehören
    • wegen Wohnortwechsel
    e.
    Kinder, deren Eltern beim Träger eine Notwendigkeit plausibel nachweisen können. Die Entscheidung darüber trifft der Vergabeausschuss bzw. der Pastor in Abstimmung mit der Leiterin.
    f.
    alle Kinder aus dem Nahbereich

    alle Kinder die nicht zum Nahbereich gehören (in der Reihenfolge a, b, c...)

  5. Für den Fall, dass am Ende der Platzvergabe mehr gleichrangige Kinder als verbleibende Plätze übrig sind, werden bevorzugt Kinder von katholischen Eltern aufgenommen. Die Auswahl aus der Vormerkliste erfolgt durch das Aufnahmegremium. Das Gremium besteht aus: die Leiterinnen der Kindertagesstätten bzw. ihre Vertreterinnen jeweils ein Elternvertreter pro Einrichtung jeweils ein Mitglied des Kindergarten - Kooperationsrates der/des Kirchenvorstandes Die Auswahl erfolgt einvernehmlich anhand der unter 4. genannten Auswahlkriterien. Das Gremium berät vertraulich.

  6. Die Auswahl der Kinder für die einzelnen Gruppen erfolgt nach Gruppenpädagogischen Grundsätzen. Für die Beurteilung dieser Grundsätze sind in erster Linie die sozialpädagogischen Fachkräfte der Einrichtungen maßgebend. Pädagogisch vertretbare Wünsche der Eltern werden dabei soweit wie möglich berücksichtigt. Alle Eltern, die für ihr Kind einen Kindergartenplatz bekommen haben, werden durch die jeweilige Leiterin benachrichtigt.