Allen einen gesegnetes neues Jahr!
Hausordnung der Pfarrheime St. Hubertus + Mariä Geburt Stand Mai 2014
Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die des Jugendschutzes, sind streng einzuhalten. Bei Verstößen hat der Kirchenvorstand grundsätzlich das Recht, Hausverbote auszusprechen und Schadensersatzforderungen einzufordern.