Hausordnung für die Pfarrheime der Pfarrei St.Hubertus und Mariä Geburt
Hausordnung der Pfarrheime St. Hubertus + Mariä Geburt
Stand Mai 2014
- Allgemeines
- Die Pfarrheime sind Gebäude der o. g. Kath. Kirchengemeinde
St. Hubertus + Mariä Geburt und stehen allen kirchlichen
Gruppierungen der Pfarrgemeinde zur Verfügung.
- Auf Nachfrage und nach Einzelfallentscheidung können Sie auch
von anderen christlichen Gruppierungen des Pfarrgebietes genutzt
werden.
- Mit dem Gebäude und all seinen Einrichtungsgegenständen ist
immer pfleglich und schonend umzugehen. Gegenseitige
Rücksichtnahme ist Ordnungsprinzip.
- Eine Vermietung/Vergabe des Pfarrheimes bedarf prinzipiell und
ohne Ausnahme einer Genehmigung des vom Kirchenvorstand
beauftragen Raumausschusses.
- Hinweise zum Belegungsverfahren und zur Reservierung
- Jede Belegung des Pfarrheims, egal von wem, ist in jedem Fall
und ohne Ausnahme im Pfarrbüro anzuzeigen und dort abzustimmen.
- Gottesdienstliche Veranstaltungen haben immer Vorrang vor
allem anderen Aktivitäten.
- Pfarrliche Veranstaltungen sind kostenfrei.
- Sie werden von katholischen Gruppierungen oder Vereinen der
Pfarre durchgeführt,
- sind ohne Selbstzweck und/oder Gewinnerzielungsabsicht,
- sollten Gewinne erzielt werden, müssen diese ausschließlich
der Pfarrarbeit zu Gute kommen,
Die Einnahmen –/Ausgabenrechnung ist auf Verlangen dem vom
Kirchenvorstand beauftragten Raumausschuß vorzulegen.
- Vermietung erfolgt an alle bisher nicht genannten Nutzer,
insbesondere an Privatpersonen.
- Sonderveranstaltungen sind
- Veranstaltungen, die nicht unter die v. g. Punkte fallen,
- daher grundsätzlich kostenpflichtig,
- sind Veranstaltungen, deren Intention/Zielsetzung von der
Pfarre unterstützt wird. Die GvO's und der Pfarrgemeinderat
können entsprechende Veranstaltungen für die entsprechende
Einstufung vorschlagen.
- Über die Einstufung einer Veranstaltung als
Sonderveranstaltung mit vom Mietvertrag evtl. abweichenden
Konditionen (z. B. hinsichtlich Nutzungsdauer und Miete)
entscheidet der vom Kirchenvorstand beauftragte Raumausschuß.
- Die Bedeutung der Veranstaltung, und zweitrangig die
Reihenfolge der Anmeldungen, ist ausschlaggebend.
- Private Veranstaltungen (z. B. getarnte Geburtstagsfeiern)
sind untersagt.
- Vermietung
- Es besteht keinerlei Anspruch auf Vermietung gegenüber der
Kirchengemeinde. Alle politischen Parteien sind von der
Vermietung/Nutzung der Pfarr – und Jugendheime generell
ausgeschlossen.
- Die Nutzung der kirchlichen Räume für private Veranstaltungen
und nicht pfarrliche Vereine ist teilweise möglich. Sie ist
gebührenpflichtig. Die genauen Regelungen und Preise sind im
Mietvertrag für das jeweilige Pfarrheim festgeschrieben. Sie
können im Einzelfall vom Kirchenvorstand verändert werden.
- Vorabbuchungen sind möglich, der Mietvertrag wird aber erst
drei Monate vor der geplanten Veranstaltung schriftlich
geschlossen. Er gilt erst dann als endgültige Zusage seitens der
Kirchengemeinde.
- Gemeindemitglieder werden bei der Vermietung bevorzugt.
- Abnahmekontrolle bei einer Vermietung
Der Zugang zum Pfarrheim sowie die Schlüsselübernahme sind rechtzeitig
mit dem Pfarrbüro abzuklären. Vor und nach den Veranstaltungen ist
mit dem von der Kirchengemeinde benannten Beauftragten eine
Ortsbesichtigung durchzuführen.
Unmittelbar vor der Veranstaltung sind die Räumlichkeiten zur eigenen
Sicherheit nochmals vom Mieter auf evtl. Schäden zu
kontrollieren. Festgestellte Mängel sind unter dem im Mietvertrag
angehängten Übergabe – Übernahmeprotokoll angegebenen Telefonnummer
umgehend noch vor der Veranstaltung (evtl. 1Anrufbeantworter) zu
melden. Alle Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Veranstaltungen
entsprechend den Bedingungen des Mietvertrages in den dort angegebenen
Zustand zu bringen und von der benannten Person abzunehmen.
Alle Beschädigungen sind zu ersetzen.
Evtl. weitere Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
- Hinweise für die Benutzung
a) Sauberkeit und Ordnung
- Für eine besenreine Reinigung der genutzten Räume ist
grundsätzlich nach Beendigung der Veranstaltungen zu sorgen.
- Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass keine glimmenden
Zigarettenkippen oder andere brennbaren bzw. brennende Materialien
in die vorhandenen Papierkörbe oder Plastikeimer geworfen werden.
- Zum Rauchen kommen die jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen zur Anwendung.
- Die sanitären Einrichtungen sind so sauber zu halten, wie man
sie selbst vorfinden will. Etwaige Verstopfungen sind sofort
mitzuteilen.
- Es ist untersagt, Küchenabfälle, Fette und Öle, Vorlagen oder
sonstige nicht zweckbestimmte Gegenstände in die Toiletten
und/oder in die Wasch- bzw. Ausgussbecken zu werfen.
- Beim Verlassen des Pfarrheims sind alle Außentüren
bzw. Innenhoftore abzuschließen. Außerdem sind alle Lichter, auch
die Außenlichter, an den Türen auszuschalten.
- Entstandene und vorhandene Schäden sind im Pfarrbüro mitzuteilen.
b) Energie
- Um zu gewährleisten, dass so wenig wie möglich Strom, Gas und
Wasser verschwendet werden, sind alle Nutzer verpflichtet, sparsam
mit Energie umzugehen.
- Dies bedeutet im Besonderen, dass möglichst Räume genutzt
werden, die der Gruppengröße entsprechen (z.B. Sollten drei
Personen nicht den Saal, sondern einen Gruppenraum nutzen).
- Auf sparsamen Energieverbrauch ist zu achten, besonders im
Umgang mit Heizung und Beleuchtung. Fenster dürfen während der
Heizperiode nur kurzzeitig zum Lüften geöffnet werden, auf keinen
Fall jedoch, um die Raumtemperatur zu regeln.
- Nach Beendigung der Veranstaltung sollen die
Heizungsthermostate auf -1- zurückgedreht werden.
- Unnötige Wasserverschwendung ist zu vermeiden.
c) Ruhestörender Lärm
- Bei Veranstaltungen mit Musik ist ab 22 Uhr die Lautstärke so
weit zu reduzieren, dass benachbarte Anwohner nicht gestört
werden. Dies gilt auch bei geöffneten Fenstern. Geltende
gesetzliche Bestimmungen finden Anwendung.
- Ebenfalls muss darauf geachtet werden, dass parallel in der
Kirche stattfindende Veranstaltungen nicht gestört werden.
d) Küchen
- Lassen Sie keine Lebensmittel oder Speisereste in der Küche
oder den Abfalleimern liegen. Lebensmittelabfälle sind von den
Nutzern des Pfarrheimes selbst zu beseitigen.
- Der Kühlschrank ist nach jeder Veranstaltung zu entleeren und
zu reinigen.
- Grundsätzlich sollte jede Gruppierung oder jeder sonstige
Benutzer eigene Küchenhandtücher mitbringen.
- Beim Verlassen der Küche muss der Wasserhahn vom
Geschirrspüler abgedreht werden.
- Bei Benutzung eines Partyservices ist auf die Trennung des
Geschirrs und der Bestecke zu achten.
e) Garderoben
- Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die des Jugendschutzes, sind
streng einzuhalten. Bei Verstößen hat der Kirchenvorstand
grundsätzlich das Recht, Hausverbote auszusprechen und
Schadensersatzforderungen einzufordern.